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Das "Angebot" der gesetzlichen Krankenkassen richtet sich nach den Vorgaben des SGB V - danach müssen Leistungen "ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten".
Gerade im Bereich der Prävention ergibt sich dadurch die (fragwürdige) Situation, dass kaum etwas von den Krankenkassen übernommen wird - man stellt sich auf den Standpunkt, die Leistungen seien nicht notwendig. Die Vorsorgeleistung "Check-up 35" wird alle 3 Jahre übernommen und umfasst neben der Anamnese und orientierenden körperlichen Untersuchung ausschließlich die Bestimmung des Nüchternblutzuckers, der Blutfette und des Urins mittels Teststreifen.
Im Gegensatz zu den Positionen der Krankenkassen fordern beispielsweise die Kardiologen einen regelmäßigen Herz-Kreislauf-Check ab den 50. Lebensjahr: Studiendaten belegen, dass ein solches Screening wirksamer wäre als beispielsweise das Brustkrebsscreening. EIn anderes Beispiel ist eine Studie zum Pankreaskarzinom-Screening, welches zeigen konnte, dass ein jährliches Ultraschallscreening die Prognose deutlich verbessert (https://doi.org/10.1200/JCO.22.00298). Dazu notwendige Untersuchen können gesetzlich versicherte Patienten jedoch nur als Selbstzahlerleistung in Anspruch nehmen.
Nachfolgend möchten wir Ihnen anhand einiger Beispiele zeigen, mit welchen Kosten Sie dabei rechnen können:
(Die Abrechung erfolgt nach der GOÄ)
EKG | 26,54 € |
Ultraschall | ab 50,12 € |
Spirographie (Lungenfunktionsmessung) | 40,08 € |
Homocystein | 18,66 € |
Lipoprotein a | 17,49 € |
hochsensitives CRP | 11,66 € |